In ihrer Stellungnahme bezog sich Frau Prof. Dr. Fluck vor allem auf Forderungen an die Gesundheitsforschung. Diese umfassen:
- Eine zentrale Vertrauensstelle auf Bundesebene, die datenschutzkonforme Prozesse für Pseudonymisierung und Datenzusammenführung ermöglicht (NFDI4Health hat hierzu ein White Paper erstellt)
- Rechtliche und organisatorische Grundlagen, die einen einfachen Zugang/Beantragung von dezentral vorliegenden Forschungsdaten ermöglichen
- Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene, um Abhängigkeiten von landesspezifischer Gesetzgebung zu vermeiden
- Abstimmungsprozess für Standards, insbesondere Metadaten, Schnittstellen aber auch für die Beantragung von Daten
- Datenschutzkonforme standardisierte Veröffentlichung aller Gesundheitsdaten, die für Forschung nachnutzbar sind
Zusätzlich wurden dem Ausschuss Lösungen vorgestellt an welchen die verschiedenen NFDI im Gesundheitsbereich und NFDI4Health im Besonderen arbeiten. Hierzu gehören:
Datenschutzkonformer Datenpublikationsworkflow für personenbezogene Gesundheitsdaten
- Generische Metadaten in nationaler und internationaler Abstimmung
- Publikation Zugangsbedingungen und Lizenzen
- Das Suchportal German Health Study Hub[1]
Zentrale Beantragung des Datenzugangs
- Aufbauend auf dem deutschen Forschungsdatenportal für Gesundheit[2] der Medizininformatikinitiative
- Austausch mit vielen Forschungsdatenzentren mit dem Ziel, diesen Prozess zu vereinheitlichen
Datenzugang und Analyse
- Rechtliche Anforderungen und Datenschutzmaßnahmen für die Auffindbarkeit und Wiederverwendbarkeit von Daten und Datensätzen
- Etablierung verteilter Analyseinfrastrukturen
- Record Linkage
- Exploration synthethischer Daten
Der Beitrag ist auch in der Mediathek des deutschen Bundestags zu sehen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw27-pa-bildung-51-sitzung-955022
[1] https://csh.nfdi4health.de/
[2] https://www.forschen-fuer-gesundheit.de/